Jahresumlage Die Jahresumlage setzt sich aus einem Grundbeitrag nach der Zahl der Arbeitnehmer und Auszubildenden und einem Kopfbeitrag je Arbeitnehmer und Auszubildenden zusammen. Der Grundbeitrag wird nach der Zahl der Arbeitnehmer des einzelnen Mitglieds wie folgt gestaffelt:
Zahl der Arbeitnehmer und Auszubildenden Grundbeitrag 2022
Der Kopfbeitrag beträgt im Geschäftsjahr 2022 4,20 Euro je Arbeitnehmer und Auszubildenden.
Die Mindestumlage (bei weniger als 112 Arbeitnehmern und Auszubildenden) beträgt im Geschäftsjahr 2022 580,00 Euro.
Beispiel:
Bei einem Mitglied oder Gastmitglied mit insgesamt 280 Beschäftigten und Auszubildenden berechnet sich die Jahresumlage wie folgt:
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Zum Ausgleich dafür zahlen diejenigen Mitglieder, die unserem Verband im Laufe des Geschäftsjahres beitreten, die volle Jahresumlage.