Anfragen an die Geschäftsstelle

Wir bitten unsere Mitglieder, Anfragen in der Regel schriftlich an unsere Geschäftsstelle zu richten (Brief, Telefax oder E-Mail).

Unsere Geschäftsstelle erhält ca. 500 Anfragen pro Monat. Überwiegend erreichen uns Anfragen per E-Mail. Mitunter werden diese Anfragen vom Absender mit einer telefonisch gestellten Anfrage vergleichbar verstanden und mit der Erwartung verbunden, möglichst noch am gleichen Tage eine Antwort zu erhalten.

Wir können entsprechende elektronische Anfragen nur wie die uns auf dem Postweg oder per Telefax zugehenden Anfragen behandeln. Sofern keine besondere Eilbedürftigkeit erkennbar ist, werden alle uns schriftlich erreichenden Anfragen grundsätzlich nach der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs bei uns beantwortet.

Bitte achten Sie bei allen Anfragen auch auf die Vollständigkeit ihrer Absenderangaben. Wir können E-Mails nur bearbeiten, die erkennbar vom zuständigen Absender eines Mitglieds oder Gastmitglieds stammen. Wir bitten Sie, insbesondere Ihre elektronische Post in jedem Fall mit folgenden Angaben zu versehen:

- Name des Mitgliedes mit vollständiger Anschrift,

- Name und Funktion des Bearbeiters,

- Telefonnummer, unter der der Absender bzw. der Bearbeiter zu erreichen ist.

Insbesondere bitten wir davon abzusehen, E-Mail- oder Telefax-Anfragen mehrfach an uns zu senden.

Bitte achten Sie darauf, Ihre Anfrage klar und präzise abzufassen, um so unnötige Nachfragen zu verhindern. Sollten Sie in Eilfällen vorab eine E-Mail oder Telefaxanfrage an uns richten, die zudem gleichzeitig als Standardbrief per Post an uns gerichtet ist, so bitten wir Sie unbedingt, dies gesondert zu kennzeichnen, z.B. durch den Vermerk: "Vorab per E-Mail/Telefax am ... versandt."

Bitte berücksichtigen Sie auch, dass die Beratung durch den KAV Baden-Württemberg eine vorherige Prüfung in eigener Zuständigkeit nicht ersetzen kann.

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beim KAV Baden-Württemberg e.V. finden sie hier.